Grundschule Dummerstorf
Am Feldrain 18
18196 Dummerstorf
Tel.: (038208) 628 50
E-Mail: info@grundschule-dummerstorf.de
Öffnungszeit:
7.00 bis 13.30 Uhr.
Betreuung aller Schüler von 7.00 - 13.30 Uhr / freitags bis 12.30 Uhr
Verein der Förderer und Freunde der Grundschule Dummerstorf e.V.
Wir sind ein Team engagierter Lehrer und Eltern.
Der Verein wurde 2003 zur Unterstützung der Grundschule bei außerschulischen Veranstaltungen ins Leben gerufen.
Durch den Schulverein soll eine noch engere Verbindung zwischen Schülern, Lehrern und den Eltern sowie zur gesamten Bevölkerung des Schuleinzugsbereiches hergestellt werden.
Zu unseren Aktivitäten zählen:
Wie werde ich Mitglied?
Mitglied werden Sie durch die Überweisung des Jahresbeitrags von 12 Euro auf das Schulvereinskonto. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Ausscheiden aus der Grundschule. Durch Ihren Beitrag oder auch eine Spende, helfen Sie uns den Schülern an der Grundschule Dummerstorf zahlreiche unvergessliche schulische Erlebnisse zu ermöglichen.
Beitrittserklärung Mitgliedsantrag
Unser Kontakt
schulverein@grundschule-dummerstorf.de
Spendenkonto bei der OSPA
IBAN: DE 61 1305 0000 0290 0020 95
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Name und Klasse Ihres Kindes an!
Über eine noch breitere Mitgliedschaft in unserem Schulverein würden wir uns freuen. Einzelpersonen, Firmen und andere Institutionen sowie Kleinbetriebe wollen wir hiermit ansprechen, durch eine Mitgliedschaft im Schulverein unsere Anliegen zu unterstützen.
Gemeinsam können wir vieles erreichen zum Wohl unserer Kinder im Schuleinzugsbereich und eventuell auch darüber hinaus.
SATZUNG
des Vereins der Förderer und Freunde der Grundschule Dummerstorf e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Verein der Förderer und Freunde der Grundschule Dummerstorf e. V.“. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rostock eingetragen werden.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Dummerstorf.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Satzungszweck ist insbesondere eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern, Schülern und Freunden der Schule zu fördern und eine enge Verbindung zwischen der Bevölkerung im schulischen Einzugsgebiet und der schulischen Arbeit herzustellen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Durchführung von Mithilfe bei Schul- und Nachmittagsveranstaltungen
- Förderung kultureller sportlicher Übungen und Leistungen der Schüler
- Unterhaltung der Grundschule
Zum vorgenannten Zweck gehören unter anderem:
- Anschaffung zusätzlicher Lehr- und Lehrmittel, Software etc.
- Unterstützung sozial schwacher Familien bei Klassenfahrten etc.
- Nachmittagsveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften etc.
- Mithilfe bei Schulveranstaltungen, Projekten etc.
- Schulhofgestaltung
3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die zur Erreichung seiner gemeinnützigen Zwecke benötigten Mittel erwirbt der Verein durch
a) Mitgliedsbeiträge
b) Überschüsse aus Veranstaltungen
c) Spenden.
4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich der Schule verbunden fühlt und bereit ist, den Verein in seinen Bestrebungen zu unterstützen.
2. Ein- und Austrittserklärungen sind dem Vorstand schriftlich zu übermitteln. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
3. Die Mitgliedschaft geht verloren durch:
a) Kündigung eines Mitgliedes
b) Ausschluss
c) Tod
4. Der Austritt kann erklärt werden zum Ende eines Geschäftsjahres, wobei eine Frist von einem Monat einzuhalten ist.
5. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn
a) ein Mitglied in zwei aufeinander folgenden Jahren keinen Beitrag gezahlt hat
b) ein Mitglied den Bestrebungen des Vereins zuwider handelt
c) aus anderem wichtigem Grund
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Höhe und Dauer des zu zahlenden Betrages werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 5 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.
2. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich vertreten.
3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, Ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel.
4. Scheidet ein Mitglied des Vereins vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf einberufen, mindestens jedoch nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres.
2. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen. Mit der Einladung ist den Mitgliedern die Tagesordnung bekannt zu geben.
3. Beschlüsse über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer ¾ - Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Im Übrigen beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
4. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
§ 7 Auflösung des Vereins
1. Bei Auflösung des Vereins und bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein zur Förderung krebskranker Kinder Rostock e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
2. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
§ 8 Sonstiges
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Dummerstorf, den 28.06.2006